Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Museums- und Theaterbesuchern und der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha für eigene Veranstaltungen. Für andere Kartenverkaufsstellen gelten die Geschäftsbedingungen unserer Partner.

1.2 Allgemeines

Kartenverkauf und -reservierung für das Ekhof-Festival beginnen jeweils am 1. November des Vorjahres.

Der Zugang zu der Veranstaltungsstätte kann grundsätzlich nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen. Verlorene Karten können nicht ersetzt werden.

Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha sind grundsätzlich untersagt bzw. mit einer Foto- und Drehgenehmigung, ausgefüllt von der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha genehmigt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Das Rauchen und Trinken ist im gesamten Schloss nicht gestattet. 

1.3 Öffnungszeiten

Die Museumskasse auf Schloss Friedenstein ist Dienstag bis Sonntag geöffnet:

1. April – 31. Oktober: 10.00 bis 16.00 Uhr
1. November bis 31. März: 10.00 bis 17.00 Uhr
Montag ist Schließtag. 

Die Veranstaltungskasse öffnet im Allgemeinen eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.

1.4 Eintrittspreise

Die jeweils gültigen Eintrittspreise erfahren Sie von unserem Servicepersonal an der Museumskasse, den Veranstaltungskassen und Publikationen der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha sowie im Internet auf www.ekhof-festival.de. Telefonisch sind wir über +49 (0) 3621 82 34 0 zu erreichen. Änderungen und Druckfehler sind vorbehalten.

1.5 Kartenverkauf

Theaterkarten erhalten Sie in der Museumskasse von Schloss Friedenstein.

Nach dem Kauf von Eintrittskarten sind nachträgliche Ermäßigungsansprüche ausgeschlossen. Nach dem Kauf der Karte/n sind Karte/n und Wechselgeld sofort zu überprüfen.

Eine Rücknahme oder Umtausch gekaufter Karten ist ausgeschlossen.

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Gestattung der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha zulässig. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.

1.6 Kartenbereitstellung an der Abendkasse

Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Über Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, kann die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha anderweitig verfügen. Ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich, kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht abgeholte Karten in Rechnung stellen müssen.

1.7 Kartenverkauf im Internet

Ihre Karten können Sie weiterhin auf der Internetseite www.ticketshop-thueringen.de kaufen. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Partners.

1.8 Gutscheine

Gutscheine für Theatereintrittskarten sind leider nicht möglich.

1.9. Reservierungen

Kartenreservierungen richten Sie bitte an:

per Telefon: 03621 – 82 34 0
per Fax: 03621 - 82 34 190
per E-Mail: service(at)stiftung-friedenstein.de 

Schriftliche Kartenanfragen senden Sie an:

Stiftung Schloss Friedenstein Gotha
Ekhof-Festival
Schlossplatz 1
99867 Gotha
Deutschland

Reservierungen sind frühestens zum Beginn des Kartenverkaufs (siehe 1.2) möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Mit Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Zahlung übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Kann für die gewünschte Preiskategorie und den gewünschten Tag der Veranstaltung keine Eintrittskarte angeboten werden, so werden Sie, sofern möglich, umgehend von der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha darüber informiert. Dazu müssen der Stiftung wenigstens E-Mail oder Telefonnummer bekannt sein.

Kurzfristig reservierte Karten (ab fünf Tage vor der Veranstaltung) werden nur bei erfolgter vorheriger Zahlung an der Veranstaltungskasse zur Abholung hinterlegt.

1.10 Zahlungsarten

Eine Bezahlung ist nur in bar oder per Überweisung möglich.

1.11 Kartenversand

Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha kann pro Veranstaltung bzw. Gutscheinbestellung und Rechnung eine Gebühr von 2,50 EUR erheben. Der Besucherservice erstellt eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag begleicht der Karten- bzw. Gutscheinerwerber bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum per Überweisung auf das angegebene Konto. Nach Zahlungseingang bei der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha werden dem Karten- bzw. Gutscheinerwerber die Karte/n bzw. der/die Gutschein/e im Regelfall per Einschreiben zugesandt. Dafür wird dem Kartenerwerber eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung erfolgt sein, erlischt der Kartenanspruch.

1.12 Ermäßigungen

In den Preiskategorien 1 und 2 sind keine Ermäßigungen für Schwerbehinderte, Inhaber eines Sozialausweises der Stadt Gotha oder anderer Städte, Schüler und Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst und Senioren möglich. 

Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis (Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) dürfen eine als notwendig anerkannte Begleitperson kostenlos in die Veranstaltung mitnehmen. Im Ekhof-Theater steht nur ein möglicher Standplatz für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Veranstalter.

Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung verlangt die Stiftung Schloss Friedenstein die Zahlung des Differenzbetrages.

1.13 Sonstiges

Bei Terminverlegung oder Ausfall einer Veranstaltung hat der Karteninhaber die Wahl, in eine angebotene Ersatzveranstaltung bis maximal fünf Tage nach Veranstaltungsausfall zu tauschen oder die Rückzahlung zu verlangen. Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. 

Eine Kartenrückgabe oder Umtausch ist nicht möglich. Wir bieten dem Kartenverkäufer an, die erworbenen Karten vor der Veranstaltung an der Abendkasse bei uns zu hinterlegen und in Kommission anzubieten. Vorher entstandene Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. Die Stiftung Schloss Friedenstein kann einen Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht garantieren.

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Stiftung Schloss Friedenstein ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. 

Übersendet die Stiftung Schloss Friedenstein dem Käufer Eintrittskarten bzw. Gutscheine nicht per Einschreiben, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha ist weder in diesem Fall noch, wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte bzw. Gutschein verliert, verpflichtet, Ersatz zu leisten. 

Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha.

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gotha.

1.14 Einlass

Trifft ein Besucher nach Beginn der Veranstaltung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher nur in Abhängigkeit der Entscheidung der Leitung des Veranstaltungsdienstes und unter deren Führung den Zuschauerraum betreten und den zugewiesenen Platz einnehmen. Generell gilt, dass eine Einlasspflicht mit Beginn der Vorstellung erloschen ist. Die Leitung des Veranstaltungsdienstes kann diesen Zeitpunkt auch auf die Pause verlegen. Dies gilt auch, wenn man den Veranstaltungsraum während der Veranstaltung verlässt. 

1.15 Garderobe und Fundsachen

Die Mitnahme von Garderobe, störenden Gegenständen oder angeschalteten Mobiltelefonen in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. 

Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobe sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Veranstaltungspersonal zu melden. Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen der Veranstaltungsräume werden nicht akzeptiert. 

Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. 

Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Veranstaltungspersonal anzuzeigen.

1.16 Hausrecht

Die Veranstaltungsleitung der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha übt in den Räumen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Veranstaltungspersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige, dazu beauftragte Personen berechtigt.

Mobiltelefone sind während der Vorstellung auszuschalten.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Stiftung Schloss Friedenstein den Differenzbetrag erheben, der sich aus einem etwaigen Wechsel der Platzkategorie ergibt, oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.

Den Anweisungen des Personals der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha ist Folge zu leisten.

2. Datenschutzbestimmungen

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskarten- und Gutscheinkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Der Käufer einer Karte bzw. Gutscheins willigt mit dem Karten- bzw. Gutscheinkauf hierin ein. 

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Angebot der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha kann also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Die gespeicherten Daten werden nur für statistische Zwecke von Stiftung Schloss Friedenstein Gotha ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebensowenig werden andere Techniken verwendet, die dazu dienen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen. 

Bei der Anmeldung zu einem elektronischen wie postalischen Informationsdienst werden Ihre E-Mail-Adresse, Adressdaten und Ihr Name (wenn Sie diese angeben) in einer Datenbank gespeichert. Diese Datenbank dient ausschließlich dazu, Ihnen in unregelmäßigen Abständen unsere Infopost zuzusenden. Bei Abmeldung wird Ihr Datensatz komplett aus der Datenbank gelöscht. Die Daten werden in keiner Form an Dritte weitergegeben.

3. Zusatzbestimmungen

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Schäden abgesagt oder beendet werden, kann zum Zeitpunkt der Veranstaltung keine Auszahlung des Kartenpreises erfolgen. Die Stiftung Schloss Friedenstein behält sich vor, eine Ersatzveranstaltung anzubieten oder einen Veranstaltungsgutschein auszugeben.

Im Fall eines Veranstaltungsausfalls, ohne Verlegung auf einen Ausweichtermin, senden bzw. bringen Sie bitte Ihre Eintrittskarte/n innerhalb von fünf Werktagen – unter Angabe Ihrer Anschrift und Bankverbindung – an die Verkaufsstelle, von der Sie die Karten erworben haben, zurück. Eventuell angefallene Hotel- oder Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Veranstaltungen im Rahmen des Ekhof-Festivals und bedingt bei Veranstaltungen bei denen die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha als Veranstalter auftritt.

Die Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.